Lieferanten-Codex
Heinrichsthaler Milchwerke GmbH
Die Geschäftsführung der HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH, vertreten durch die unterzeichnenden Personen, legt folgenden Kodex für ihre Einkaufsorganisation fest:
Präambel
Die Geschäftspraktiken der HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH beruhen auf einer Wertebasis, die durch die Begriffe Offenheit, Ehrlichkeit, Klarheit, Engagement und Verantwortung geprägt ist. Diese fünf Basiswerte beschreiben die Grundsätze, an denen wir unser unternehmerisches Handeln konsequent ausrichten.
Die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH bekennt sich auf dieser Wertebasis zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein auf diesen Werten gegründetes Unternehmen die Gewähr dafür bietet, nachhaltige Wertschöpfung zu realisieren sowie innovative Produkte und Anwendungslösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu finden. Diesen Werten verpflichtet zu sein, bedeutet für uns Verantwortung für Kunden, für unsere Mitarbeiter* sowie den Schutz der Umwelt zu übernehmen.
Bei unseren Mitarbeitern* setzen wir voraus, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und diese hierdurch in die Unternehmenskultur der HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH integriert werden.
Die Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und ein an diesen ausgerichtetes Verhalten erwarten wir auch von all jenen, mit denen wir geschäftliche Beziehungen führen.
Für die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern vereinbaren wir die Geltung der nachstehenden Regelungen eines gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen und sich darum zu bemühen, ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Verpflichtung als eigenen Anspruch an sich selbst teilen und angemessene Anstrengungen unternehmen, die Einhaltung der Prinzipien dieses Kodex bei eigenen Zulieferern und Subunternehmern voranzubringen.
Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH in letzter Konsequenz Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.
* Generelle Anmerkung: Mitarbeiter/ Arbeitnehmer bezieht sich im Folgenden auf jegliche Art des Geschlechts
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale
Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfalts pflichtengesetz (LkSG) sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.
Die Regelungen dieser Vorschriften und aller anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Sollten in einzelnen Ländern, in denen der Lieferant tätig ist, gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Regeln gelten, die von den Vorgaben des Kodex abweichen, sind die jeweils strengeren Anforderungen einzuhalten.
Compliance und Integrität
Die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH erwarten, dass ihre Lieferanten alle an wendbaren Gesetze und Vorschriften betreffend Korruption, Bestechung, Betrug und verbotenen Geschäftspraktiken einhalten. Dabei ist insbesondere zu gewährleisten:
Bestechungsbekämpfung
Der Lieferant stellt sicher, dass seine Mitarbeiter* und Subunternehmer die Antikorruptionsgesetze einhalten und insbesondere Mitarbeitern* der HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH keine Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, welche einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr erzielen sollen. Einladungen und Geschenke oder andere Vorteile dürfen an Mitarbeiter* der HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH oder ihnen nahestehende Personen nur gewährt werden, wenn diese von unbedeutendem finanziellem Wert sind und den auf geschäftlicher Ebene üblichen Gepflogenheiten entsprechen.
Fairer Wettbewerb
Die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH erwartet, dass sich ihre Lieferanten im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten und insbesondere im Umgang mit Wettbewerbern Absprachen und andere Aktivitäten, die die Preise oder Konditionen beeinflussen, unterlassen. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen. Der einzelne Lieferant beteiligt sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzt er eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.
Geldwäsche
Der Lieferant beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten und hält die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention ein.
Vertraulichkeit/ Datenschutz/ Geistiges Eigentum
Die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH erwartet von den Lieferanten den Schutz aller privater und geschäftlicher Informationen über sich selbst, ihre Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer. Der Lieferant hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten. Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte der Vertragspartner und alle Informationen über die Kunden und Geschäftsinhalte geschützt sind. Der Lieferant geht vertrauensvoll mit der geschäftlichen Korrespondenz um.
Sozial- und Arbeitsbedingungen
Unter Verweis auf den Verhaltenskodex der internationalen Business Social Compliance Initiative (BSCI) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) erwartet die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH, dass ihre Lieferanten die dort festgelegten Grundrechte ihrer Arbeitnehmer anerkennen und sich verpflichten, diese einzuhalten und die Arbeitnehmer mit Würde und Achtung, entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft, zu behandeln. Dabei ist insbesondere zu gewährleisten:
Freie Wahl der Beschäftigung / Ausschluss von Zwangsarbeit
Jegliche Beschäftigung ist freiwillig. Zwangsarbeit, erzwungene Gefangenenarbeit, Zwangsverpflichtung von Arbeitskräften oder Menschenhandel ist strengstens verboten. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung und Erniedrigung stattfinden. Der Einsatz von Sicherheitskräften ist zu unterlassen, soweit dabei Personen unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder verletzt werden oder die Vereinigungsfreiheit beeinträchtigt wird.
Keine Kinderarbeit / Schutz Jugendlicher
Der Einsatz von Kinderarbeit ist gemäß den Bestimmungen der ILO-Konventionen, der Konvention der Vereinten Nationen und/oder den nationalen Gesetzen strengstens verboten. Von diesen verschiedenen Vorgaben ist jeweils diejenige anzuwenden, die die strengsten Anforderungen stellt.
Das Beschäftigungsalter von 15 Jahren darf keinesfalls unterschritten werden.
Werden Jugendliche unter 18 Jahren beschäftigt, so dürfen ihre Arbeitszeiten die Teilnahme an Berufsausbildungsprogrammen, die von zuständigen Stellen anerkannt sind, nicht beeinträchtigen.
Vergütungen und Leistungen
Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und
Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Entgelt für Überstunden
muss, in jedem Fall, das Entgelt für reguläre Stunden übersteigen. Den Arbeitnehmern* sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer* klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten. Abzüge von Entgelten oder anderen Leistungen als disziplinarische Maßnahme sind nicht erlaubt.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, während den Beschäftigten nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten.
Keine Diskriminierung
Die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern* in jeglicher Form ist unzulässig, soweit sie nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH erwartet, dass persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen respektiert werden.
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Lieferant erkennt das Recht der Arbeitnehmer* auf Vereinigungsfreiheit und die Führung von Kollektivverhandlungen innerhalb des gesetzlich jeweils zulässigen Rahmens an.
Arbeitsbedingungen / Gesundheit und Sicherheit
Der Lieferant muss seinen Arbeitnehmern* unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten. Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. Alle jeweils für die Arbeitnehmer* des Lieferanten geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Der Lieferant muss seinen Arbeitnehmern angemessene Arbeitseinrichtungen zur Verfügung stellen und insoweit ist zumindest der
Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen zu ermöglichen und dafür Sorge zu tragen, dass
Brandsicherheit, der Zugang zu medizinischer Notfallversorgung, angemessenes Licht und Belüftung gewährleistet sind.
Ökologische Nachhaltigkeit
Die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, sowie international anerkannten Standards zum Schutz der Umwelt. Der Lieferant ergreift – auch in Hinblick auf seine gesamte Lieferkette – geeignete Maßnahmen, die gewährleisten, dass seine Tätigkeiten keine negativen Auswirkungen auf Wälder, Moore und andere Schutzgebiete haben; die Bodenqualität erhalten wird und seine Einwirkungen auf diese so weit wie möglich begrenzt werden; die Biodiversität erhalten bleibt; dem Schutz von Tieren und der Einhaltung des Tierwohls Rechnung getragen wird; seine Treibhausgase gemäß dem Pariser Abkommen (Dezember 2015) minimiert werden und die Umwelteinwirkungen von Verpackungen so weit wie möglich reduziert werden.
Hierzu werden insbesondere folgende Maßnahmen vereinbart:
- Umweltgenehmigungen
Der Lieferant stellt sicher, dass für seine Tätigkeiten alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen eingeholt wurden, auf aktuellem Stand gehalten und die in diesen getroffenen Festlegungen und Vorgaben befolgt werden.
- Ressourcenverbrauch, Vermeidung von Umweltbelastungen
Der Lieferant verpflichtet sich, den Verbrauch und die Erhaltung natürlicher Ressourcen, einschließlich der Böden, Luft und Wasser zu optimieren. Es werden solide Maßnahmen ergriffen und dokumentiert, um den Ressourcenverbrauch zu verringern, Verschmutzung zu vermeiden und die Erzeugung von Abfall, Abwasser, Bodenbeeinträchtigungen und Luftemissionen zu minimieren.
Alle Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, die die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigen oder die Gesundheit von Menschen schädigen, sind zu unterlassen.
Abwasser wird vor der Einleitung in Gewässer bzw. der Entsorgung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften angemessen behandelt. Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln.
- Gefahrstoffe und Produktsicherheit·
Der Lieferant verpflichtet sich, die Herstellung und die Verwendung verbotener Chemikalien zu
unterlassen. Gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen
sind zu kennzeichnen und die sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wieder verwertung, Wiederverwendung und Entsorgung ist zu gewährleisten.
Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen sind strikt zu befolgen.
Stoffbeschränkungen und Produktsicherheitsanforderungen, die durch geltende Gesetze und Vorschriften festgelegt sind, werden verpflichtend eingehalten.
- Abfälle
Der Lieferant verpflichtet sich, Abfallstoffe ausschließlich einer umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung, Verbringung und Entsorgung gemäß den für diese Stoffe geltenden Gesetzen und Vorschriften zuzuführen.
Der Lieferant folgt einer systematischen Herangehensweise, um Abfälle zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Die Verbote der Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Basler übereinkommen vom 22. März 1989 in der aktuellen Fassung sind zu beachten.
- Tierwohl
Die jeweils national geltenden Gesetze zum Tierschutz und Tierwohl sind vollumfänglich einzuhalten.
Zusätzlich sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Haltungs- und Management-systeme von Nutztieren von der Geburt bis zum Tod den Bedürfnissen der Tiere bestmöglich anzupassen und den (verhaltens-)physiologischen Ansprüchen der jeweiligen Art gerecht zu werden.
- Umweltfreundlichere Verpackung
Der Lieferant wird stets darauf hinzuarbeiten, dass umweltfreundlichere Verpackungen eingesetzt werden. Um dies zu erreichen, soll Verpackung, wo dies möglich ist, vermieden, verringert oder hinsichtlich ihrer Umwelteffekte verbessern werden.
Eine Verpackung gilt als umweltfreundlicher, wenn sie eine Mehrweg-Verpackung ist, möglichst wenig Material verbraucht, recyclingfähig ist bzw. aus Sekundärrohstoffen, aus alternativen Materialien oder zertifiziertem Papier besteht.
- Klimaschutz
Die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH erwartet,
dass ihre Lieferanten auf allen Stufen der Lieferkette geeignete Maßnahmen ergreiffen werden, um die C02-Bilanz zu senken und so zur Erreichung der im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Paris
vereinbarten Ziele und des 1,5-Grad-Ziels des Weltklimarates (IPCC) beizutragen.
Alle Lieferanten sind angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen zu verringern.
Audit
Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken wird der Lieferant das Unternehmen zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren.
Die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen überprüft das Unternehmen mithilfe eines Self-Assessment-Fragebogens sowie risikobasierter Audits an Produktionsstandorten der Lieferanten.
Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH solche Audits einmal jährlich oder aus konkretem Anlass zur Überprüfung einer Einhaltung des Kodex an den Betriebsstätten des Lieferanten zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung durch von ihm beauftragte Personen durchführt.
Der Lieferant kann einzelnen Auditmaßnahmen widersprechen, wenn durch diese, zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verletzt würden.
Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird das Unternehmen dies dem Lieferanten unverzüglich schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen, um sein Verhalten mit diesen Regelungen in Einklang zu bringen. Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, so hat dies der Lieferant unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam mit dem Unternehmen ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen.
Wenn die Nachfrist fruchtlos abläuft bzw. die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen nach Ablauf des Zeitplans keine Abhilfe bewirkt und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, kann das Unternehmen die Geschäftsbeziehung abbrechen und alle Verträge kündigen.
Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso wie das Recht auf Schadenersatz unberührt.
Fortlaufende Verbesserung
Erfüllt ein Lieferant unsere Erwartungen einer wertegeleiteten und verantwortungsvollen Beschaffung, dann begibt er sich gemeinsam mit uns auf einen Weg der fortlaufenden Verbesserung. Um dieses Ziel zu erreichen,
werden wir gemeinsam die von der HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH erarbeiteten Maßnahmenpläne und konkreten Verbesserungsmaßnahmen in enger Abstimmung umsetzen.
Die Verbesserungsmaßnahmen bzw. -empfehlungen stellen keine Unternehmens- oder Rechtsberatung dar und entbinden Lieferanten nicht von ihrer Pflicht, Rechtsberater hinzuzuziehen. Zudem hindern unsere Verbesserungsmaßnahmen und -empfehlungen unsere Lieferanten nicht daran, darüberhinausgehende Maßnahmen zu ergreifen.
Meldung von Verstößen
Bei Verstößen gegen die Grundsätze dieses Lieferantenkodex können Hinweise an den betrieblichen Compliance Beauftragten oder über das elektronische Hinweisgebersystem gegeben werden. Kontaktdaten und betriebliche Meldesysteme sind auf der Homepage unter der Lieferanten-Codex zu finden.
Schlussbestimmungen
Dieser Lieferantenkodex tritt ab 01.11.2025 in Kraft.
Die HEINRICHSTHALER MILCHWERKE GmbH wird diesen Kodex regelmäßig prüfen und, wo nötig und angebracht, Änderungen vornehmen. Wichtige Änderungen werden den Lieferanten stets mitgeteilt. Die aktuelle Version des Kodex ist auf der Homepage /www.Heinrichsthaler.de/lieferanten-codex/ zu finden.
Radeberg, 01.11.2025
Geschäftsführung
